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 Urheberrecht
Gesendet von:Dieter Am:10.11.2005 19:52
Details Aus gegebenem Anlass

In Deutschland gilt seit dem 13. September 2003 das erweiterte Urheberrecht. Entsprechend dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft": macht sich strafbar, wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich Daten - wie Musik, Filme, Software oder Computerspiele - im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein.

Wer meine Programme zum Download anbieten möchte, bedarf meiner ausdrücklichen Genehmigung.

Hans-Dieter Berretz




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