Aus gegebenem Anlass
In Deutschland gilt seit dem 13. September 2003 das erweiterte Urheberrecht. Entsprechend dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft": macht sich strafbar, wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich Daten - wie Musik, Filme, Software oder Computerspiele - im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein.
Wer meine Programme zum Download anbieten möchte, bedarf meiner ausdrücklichen Genehmigung.
Hans-Dieter Berretz